Hinweis: In Sinne einer Lesbarkeit verwendet der folgende Text das generische Maskulinum, die Personenbezeichnungen beziehen sich jedoch ausdrücklich auf alle Geschlechter.

I. Vertragspartner

  1. Vertragspartner sind der Auftraggeber, im Folgenden Autor genannt und die Auftragnehmerin, im Folgenden Lektorin genannt.

II. Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrags zwischen Autor und Lektorin ist die Korrektur und das Lektorat von Texten.  Hierbei werden inhaltliche Kriterien wie der Textaufbau, der Spannungsbogen, Verständlichkeit, Zeitfehler, Stil uvm., abhängig vom vorliegenden Text und dessen Schwächen, geprüft und bewertet. Die Lektorin bietet darüber hinaus Feedback und Anregungen zur Verbesserung des Textes in Form von Kommentaren an. Darüber hinaus wird, falls nicht anders vereinbart, im Programm Microsoft Word die Rechtschreibung und Grammatik mittels der Funktion „Änderungen nachverfolgen“ korrigiert. Maßgeblich ist die amtliche deutsche Rechtschreibung in ihrer aktuellen Form, wie sie im Duden angegeben ist. Sofern nicht anders besprochen, wird bei mehreren möglichen Schreibweisen die von der Dudenredaktion empfohlene verwendet. Weiterhin kann die DIN-Norm 5008 hinzugezogen werden.
  2. Das Lektorat erfolgt im schriftlich abgesprochenen Zeitrahmen. Der Autor nimmt zur Kenntnis, dass nur ein zum vereinbarten Zeitpunkt eingereichter, vollständiger und überarbeiteter Text in der abgesprochenen Form sowie eine pünktlich angewiesene Anzahlung die Einhaltung des Zeitrahmens möglich machen. Die Lektorin behält sich vor, bei fehlender Anzahlung oder fehlenden / falsch eingereichten Dokumenten das Lektorat auf einen anderen Termin zu verschieben oder bei wiederholter, nichterfüllter Aufforderung vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Dokumente werden ausschließlich in elektronischer Form und nur digital verarbeitet und versendet.

III. Zustandekommen des Vertrags

  1. Nach dem Erstkontakt wird ein kostenloses Probelektorat durchgeführt. Dieses umfasst maximal drei Normseiten (siehe Abschnitt IV 1). Ein Probelektorat wird nur angeboten, wenn der Autor ernsthaftes Interesse an einer Zusammenarbeit zeigt und sein Werk zum angestrebten Lektorats-Zeitpunkt bereits fertiggestellt und angemessen überarbeitet hat. Nach der Sichtung des Probelektorats erarbeitet die Lektorin ein individuelles Angebot. Das Angebot ist unverbindlich und stellt keine Verpflichtung zu einer Zusammenarbeit dar. Mit der schriftlichen Annahme (via E-Mail) des Angebotes geht der Autor den Vertrag ein. Die Lektorin behält sich das Recht vor, innerhalb von sieben Tagen vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Qualität des Gesamtmanuskriptes erheblich schlechter ist als das Probelektorat annehmen ließ. In diesem Fall kann eine Erhöhung des Honorares sowie möglicherweise ein veränderter Zeitrahmen oder Zeitpunkt für das Lektorat vereinbart werden.
  2. Höhere Gewalt berechtigt beide Seiten zum Beendigen des Vertrags. Jedoch hat der Autor bereits geleistete Arbeit der Lektorin zu bezahlen, sofern sie nicht von der Anzahlung gedeckt wird.

IV. Zahlungen und Rechnungen

  1. Das Honorar der Lektorin berechnet sich in Normseiten, die jeweils 1500 Zeichen umfassen. Die Anzahl der Normseiten wird ermittelt durch Division der Gesamtzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen) durch 1500. Die auf der Webseite angegebenen Preise verstehen sich als Mindestpreise. Der Autor erhält eine Teilrechnung für die Anzahlung und eine für die zweite Zahlung. Auf Wunsch wird auch eine Gesamtrechnung erstellt. Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.
  2. Bei einem Voll-Lektorat wird eine Anzahlung von 50 % verlangt. Diese ist vor Beginn des Lektorates fällig. Die Zahlung des Honorars ist – abzüglich des Vorschusses – bei Erhalt des lektorierten Manuskriptes fällig.
  3. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Im Falle einer Anzahlung ist diese spätestens 14 Tage vor Beginn des Lektorates zu entrichten, die restliche Summe innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des lektorierten Textes. 

V. Lieferzeit

  1. Die Dauer des Lektorates hängt von Umfang und Qualität des Textes ab und wird im Voraus individuell vereinbart. In der Regel ist für ein Volllektorat von bis zu 300 Normseiten mit etwa einem Monat Lieferzeit zu rechnen. Ebenfalls wird der Beginn des Lektorates schriftlich vereinbart.

VI. Rechte und Pflichten des Autors

  1. Alle Angaben der Lektorin verstehen sich als Vorschläge, die der Autor nicht verpflichtet ist anzunehmen. Der Autor verpflichtet sich, mitzuteilen, wofür der Text verwendet wird, ob eine besondere Korrektur durchgeführt werden oder eine bestimmte Terminologie verwendet werden soll. Lektorin und Autor vereinbaren, wie mit fremdsprachlichen oder in einer erfunden Sprache stehenden Textpassagen umgegangen werden soll. Schreibweisen, die entgegen der aktuellen deutschen Rechtschreibung nicht korrigiert werden sollen, erfordern ebenfalls eine schriftliche Vereinbarung.
  2. Der Autor teilt der Lektorin unverzüglich wichtige Änderungen wie einen Umzug oder ein Kontaktdaten mit.
  3. Der Autor darf auf seinen Wunsch der Lektorin den Veröffentlichungstermin mitteilen.
  4. Auch kann er ihr das Cover sowie die Informationen wie Verlag usw. zur Verfügung stellen, damit die Lektorin es auf ihrer Seite als Referenz aufführen kann. Der Autor hat dafür gegebenenfalls das schriftliche Einverständnis von Verlag, Coverdesigner etc. einzuholen und mitzusenden.
  5. Der Autor ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Lektorin im Impressum seines Werkes zu nennen.

VII. Rechte und Pflichten der Lektorin

  1. Die Lektorin verpflichtet sich, über Inhalt, Titel und Art des Textes bis zu einer möglichen Veröffentlichung Stillschweigen zu bewahren. Darüber hinaus hat sie über die Art und den Umfang der Korrekturen Verschwiegenheit zu bewahren. Die Lektorin haftet jedoch nicht für Eingriffe Dritter, da völlige Vertraulichkeit bei der Kommunikation via E-Mail (Hacker usw.) nicht gewährleistet werden kann.
  2. Die Lektorin verwendet die zugesandten Dateien nur zu den vereinbarten Zwecken.
  3. Im Interesse des Autors ist die Lektorin berechtigt, Sicherheitskopien der Texte sowie der Kommunikation anzulegen und aufzubewahren.
  4. Die Lektorin verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen die Leistungen in der vereinbarten Leistungszeit zu erbringen. Sie verpflichtet sich jedoch ausdrücklich nicht zu einem Erfolg oder zu absoluter Fehlerfreiheit des Werkes.
  5. Die Lektorin überprüft Sachangaben im Rahmen ihrer Möglichkeiten und einer angemessenen Recherche, übernimmt jedoch keine Garantie für die Richtigkeit.
  6. Die Lektorin bemüht sich, den vom Autor gelieferten Text in der vereinbarten Zeit zu bearbeiten. Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall informiert die Lektorin den Autor unverzüglich und bespricht das weitere Vorgehen.
  7. Die Lektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das veröffentlichte Werk als Referenz auf ihrer Webseite zu führen. Weiterhin kann sie in Absprache mit dem Autor das Werk auf ihren Social-Media-Seiten präsentieren.

VIII. Haftung und Gewährleistung

  1. Die Lektorin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zum vereinbarten Honorar. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. Ä. ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Ablehnung von Vorschlägen der Lektorin ist kein Grund für eine Reklamation.
  2. Die Lektorin übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Zweck- oder Markttauglichkeit des Werkes. Ferner garantiert sie keine Fehlerfreiheit des Textes.
  3. Der Autor hat offensichtliche Mängel der Lektorin innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen. Er hat das Recht auf kostenlose Nachbearbeitung innerhalb einer vereinbarten Frist.
  4. Die Lektorin haftet nicht bei Verlust des Werkes im Rahmen der Dateiübertragung. Der Autor hat die Vollständigkeit zu prüfen.
  5. Die Lektorin haftet nicht für rechtswidrige Inhalte wie Urheberrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder ähnliche. Nimmt die Lektorin solche Inhalte zur Kenntnis, hat sie das Recht zur Kündigung des Vertrags. Bis dahin erbrachte Leistungen sind vom Autor zu zahlen.
  6. Die Lektorin übernimmt keine Haftung für mangelnde Kompatibilät des unter II.1 genannten Programmes mit der Software anderer Hersteller.
  7. Alle Schadenersatzansprüche gegen die Lektorin sind, sofern nicht anders gesetzlich vorgeschrieben, der Höhe des Rechnungsbetrags beschränkt. Eine Schadenersatzpflicht tritt nur ein, wenn der Schaden durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Lektorin verursacht wurde.

IX. Vertragsänderungen

  1. Änderungen und / oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

X. Kündigung

  1. Eine Kündigung kann seitens beider Parteien in begründeten Fällen erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  2. Im Falle einer berechtigten Kündigung durch den Autor wird die Lektorin alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen in Rechnung stellen. Höhere Gewalt berechtigt beide Parteien, vom Vertrag zurückzutreten.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Lektorin.
  2. Alle Änderungen dieser AGB haben in Schriftform zu erfolgen.
  3. Sollte ein Abschnitt dieser AGB rechtsungültig sein oder werden, so bleiben die anderen Bereiche davon unbenommen und der Vertrag bleibt in seinen anderen Teilen verbindlich.